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Reiseinfos Marokko

4.0 stars

Marokko - Reiseinfos




Reisezeit
Die Küstenregion Marokkos weist mediterranes, also subtropisches, Klima auf mit warmen, trockenen Sommern und milden, feuchten Wintern. Die Durchschnittstemperaturen liegen im Sommer bei 24 bis 26 °C und im Winter um 16 °C. Dass an der Mittelmeerküste vergleichsweise niedrige Sommertemperaturen herrschen, liegt an den kühlen Auftriebswassern des Kanarenstroms, der hier in Küstennähe verläuft. Die beste Reisezeit für die Küstenregionen ist von April bis November. Im Binnenland herrscht Steppenklima und im Süden Wüstenklima. Die Sommer sind heiß und sehr trocken mit Tagestemperaturen von 37 bis 40 °C. Besonders in der Wüste kann es nachts wegen der starken Abstrahlung sehr kalt werden. Sehr niedrige Temperaturen von bis zu -20 °C können im Winter auch im Gebirge auftreten. Für das Landesinnere sind die Monate von Oktober bis Mai als beste Reisezeit anzusehen. Für Bergwanderungen sind das Frühjahr und der Herbst die angenehmste Zeit.

Währung
Die Währung des Landes ist der Marokkanische Dirham (DH oder MAD), unterteilt in 100 Centimes. Es gibt Münzen zu 5, 10, 20 und 50 Centimes und Banknoten zu 10, 20, 50, 100 und 200 DH. Der Wechselkurs liegt bei etwa 10 DH = 1 Euro. Geldwechsel ist gebührenfrei in den Banken und den größeren Hotels möglich; ebenso können hier Reiseschecks problemlos in Bargeld getauscht werden. Will man am Ende der Reise Dirham in Euro zurücktauschen, muss man die Wechselbelege vorweisen. Auf der Straße, bei Privatleuten, Geld zu tauschen, ist illegal. In den größeren Städten gibt es Bankautomaten zur Bargeldabhebung mit der EC- oder Kreditkarte. Die internationalen Hotels und einige der guten Restaurants akzeptieren einige Kreditkarten, vor allem VISA und MasterCard, American Express dagegen meist nicht. Wichtig zu wissen: Fremdwährung kann uneingeschränkt ein- und ausgeführt werden. Bei Beträgen mit einem Gegenwert von mehr als 15.000 DH besteht allerdings Deklarationspflicht. Ein- und Ausfuhr der Landeswährung dagegen ist untersagt.
Gesundheit
Es bestehen keine Impfvorschriften für die Einreise nach Marokko. Generell ist zu empfehlen, den Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie und Polio aufzufrischen, wenn nötig. Auch eine Impfung gegen Hepatitis A ist empfehlenswert.
Plant man eine Individualreise, bei der man auch auf schlechte hygienische Bedingungen treffen kann, sollte man sich vor Reiseantritt gegen Typhus impfen lassen. In den Städten und den Ferienorten an der Küste besteht kein Malaria-Risiko, ein geringes Risiko gibt es in einigen ländlichen Gebieten von Mai bis Oktober. Hier wäre eine medikamentöse Malariaprophylaxe empfehlenswert. Außerdem sollte man geeignete Maßnahmen zur Vorbeugung gegen Insektenstiche ergreifen wie das Tragen von heller, langärmeliger Kleidung und langen Hosen, vor allem in den Abendstunden, Insektenschutzmittel und nachts ein intaktes Moskitonetz über dem Bett. Das Baden im Meer und im gechlorten Wasser der Pools ist mit keinerlei Risiko verbunden, vom Baden in Binnengewässern sollte man Abstand nehmen. In Bezug auf Lebensmittel und Getränke sollte man Vorsicht walten lassen. Gut gegarte, heiß servierte Speisen, heiße Getränke und kohlensäurehaltige Getränke sowie Wein und Bier sind unbedenklich, unzureichend erhitzte Speisen, Milchprodukte wie Speiseeis, und Obst, das nicht geschält werden kann sowie Salate können gesundheitsgefährdend sein. Leitungswasser oder das auf den Märkten von Wasserverkäufern angebotene Wasser sollte man auf keinen Fall trinken und auf Eiswürfel im Getränk sollte ebenso verzichtet werden. In den Touristenzentren und den Städten ist die medizinische Versorgung gut, in ländlichen Gegenden allerdings oft problematisch. Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Marokko, weshalb der Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung mit Rücktransport anzuraten ist.
Sicherheit
Marokko hat, verglichen mit Europa, eine relativ niedrige Kriminalitätsrate. In den Städten, vor allem in Agadir und den Touristenorten, besteht dennoch ein gewisses Diebstahlrisiko. Generell sollte man Wertsachen nicht mit sich herumtragen, sondern im Hotelsafe deponieren. Wenn man Geld, Ausweispapiere und Kreditkarten mitführt, gehören sie an den Körper und nicht in die Handtasche. Die marokkanische Regierung hat zwar umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen gegen terroristische Anschläge ergriffen, aber derartige Vorkommnisse sind trotzdem nicht auszuschließen. Erhöhte Aufmerksamkeit ist angezeigt an religiösen Kultstätten und überall dort, wo sich viele Menschen aufhalten. Auf Fahrten durch die Westsahara sollte man grundsätzlich verzichten und das Rif-Gebirge nicht allein befahren. Dort treiben gelegentlich Rauschgifthändler ihr Unwesen, die Touristen bedrängen und durch Steinwürfe und Straßensperren gefährden.
Einreisebestimmungen
Reisende mit deutscher Staatsangehörigkeit können für einen Aufenthalt von bis zu drei Monaten ohne Visum einreisen. Sie benötigen einen bei der Ankunft noch mindestens sechs Monate gültigen Reisepass und müssen ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt nachweisen. Das gleiche gilt für die Schweiz und Österreich. Bei Kindern bis 16 Jahre wird der deutsche Kinderausweis mit Lichtbild anerkannt oder eine Eintragung im Reisepass eines begleitenden Elternteils. Jugendliche über 16 Jahre benötigen einen eigenen Reisepass. Für Österreicher und Schweizer gelten in Bezug auf die Gültigkeit von Kinderausweisen andere Regelungen. Wer als Reisender mit deutscher, österreichischer oder schweizer Staatsangehörigkeit eine Pauschalreise gebucht hat und ein gültiges Rückflugticket und die dazugehörige Hotelbuchung und Transferbuchung vorweisen kann, kann auch mit dem noch drei Monate gültigen Personalausweis einreisen.
Einen noch sechs Monate gültigen Reisepass benötigen Staatsangehörige von Dänemark, Estland, Griechenland, Großbritannien, der Republik Irland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, der Tschechischen Republik, Ungarn und Zypern sowie Montenegro, Norwegen und Serbien für einen Aufenthalt von bis zu drei Monaten. Für bis zu 30 Tage ohne Visum einreisen dürfen Staatsangehörige der Länder Algerien, Andorra, Argentinien, Australien, Bahrain, Brasilien, Chile, Côte d’Ivoire, Guinea, Hongkong, Island, Indonesien, Japan, Kanada, Katar, Kongo (Rep.), Korea (Süd), Kroatien, Kuwait, Libyen, Liechtenstein, Mali, Mexiko, Monaco, Neuseeland, Niger, Norwegen, Oman, Peru, Philippinen, Russische Föderation, Saudi-Arabien, Senegal, Singapur, Tunesien, Türkei, Ungarn, USA, Venezuela und Vereinigte Arabische Emirate. Für längere Aufenthalte und Bürger aller anderen Länder besteht Visumpflicht. In Algerien geborene Personen benötigen, unabhängig von der Staatsangehörigkeit, generell ein Visum. Die Grenze zwischen Marokko und Algerien ist geschlossen. Es kommt vor, dass Personen mit ungepflegter Erscheinung die Einreise nach Marokko verweigert wird.
Sprachen
Die Amtssprache in Marokko ist Arabisch. In den großen Städten wird vielfach Französisch verstanden und gesprochen, in den früher spanischen Gebieten eher Spanisch, Englisch nur selten und Deutsch nur in wenigen großen Hotelanlagen.
Ortszeit
Gegenüber der MEZ beträgt die Zeitverschiebung im Winter -1 Stunde, während der Sommerzeit -2 Stunden.
Shopping
Beim Einkauf von Reiseandenken und Mitbringseln ist zu bedenken, dass es im Heimatland oft rigidere Einfuhrbestimmungen gibt als die Ausfuhrbestimmungen Marokkos. Dies betrifft vor allem Souvenirs, die aus in ihrem Bestand gefährdeten oder gar vom Aussterben bedrohten Tier- oder Pflanzenarten hergestellt sind. Um jegliches Risiko einer Beschlagnahme durch den Zoll oder gar hoher Strafen auszuschließen, ist es ratsam, sich bei dem Kauf von Souvenirs auf landestypische Keramik, Metall- und Glasarbeiten, Malereien oder Textilien zu beschränken.
Die Geschäfte haben Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr und von 15 bis 19 Uhr geöffnet, samstags von 9 bis 12 Uhr. Private Läden haben teilweise bis 21 Uhr geöffnet. An Ramadan, dem Fastenmonat, schließen die Geschäfte in der Regel um 15 Uhr. Wenn man ein Fahrzeug nach Marokko eingeführt hat, es aber nicht wieder ausführt, treten Zollprobleme auf, nicht nur bei Verkauf, sondern auch bei Diebstahl oder Totalschaden. Zollfrei ein- und ausführen darf man pro Person 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak, Flasche Wein und 250 ml Spirituosen, 250 g Kaffee, eine geringe Menge (ca. 5 g) Parfüm. Die Ein- und Ausfuhr von marokkanischen Dirham ist untersagt.
Gegenstände des persönlichen Bedarfs wie Toilettenartikel, Kleidung, Wäsche, Schuhe und Schmuck dürfen zollfrei eingeführt werden, außerdem, unter der Bedingung der Wiederausfuhr und nur, wenn die Gegenstände gebraucht sind, 1 Kamera mit Filmen, 1 Schmalfilm-Kamera mit Filmen oder 1 Videokamera mit Leerkassetten, 1 tragbarer Fernseher, 1 Radio, 1 tragbares Musikinstrument, 1 Plattenspieler mit 10 Schallplatten, 1 tragbares Tonbandgerät, 1 Reise-Schreibmaschine, 1 Fernglas, Sportausrüstung und kleinere Camping-Artikel. Dabei werden professionelle Foto- und Filmgeräte, Fernsehgeräte und Sportausrüstungen im Pass vermerkt, um eine Wiederausfuhr sicherzustellen. Wer eine umfangreiche Campingausrüstung mitführen will, muss eine zweifach aufgestellte Liste aller Gegenstände dabei haben, die unter Umständen noch mit einem besonderen marokkanischen Zollvermerkpapier verbunden wird. Die Mitnahme von Funkgeräten, auch ins Fahrzeug eingebaut, ist generell verboten.
Verkehr
Die Anreise erfolgt am besten mit dem Flugzeug zu einem der 12 internationalen Flughäfen. Wer mit dem Auto anreisen möchte, sollte nach Algeciras in Spanien fahren und dort über die Straße von Gibraltar nach Marokko übersetzen. Die "Grüne Versicherungskarte" sollte man unbedingt dabei haben.
Marokko verfügt, besonders in den touristischen Zentren wie Marrakesch und Agadir, über eine gute Infrastruktur und insgesamt über ein relativ dichtes Straßennetz, von dem allerdings nur etwa die Hälfte asphaltiert ist. Im Straßenverkehr sollte man ständig große Vorsicht walten lassen. Die Einheimischen gelten nicht als die besten Autofahrer und es bewegen sich neben den Autos auch Esel und Eselskarren, Fahrradfahrer und Fußgänger auf den Straßen. Selbst auf den Autobahnen muss man ständig mit Fußgängern oder Tieren rechnen. Nachtfahrten sollte man vermeiden und auf die meist unberechenbar fahrenden Überlandtaxis achten. In geschlossenen Ortschaften gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 40 km/h, außerhalb von Ortschaften 100 km/h. Es kommt recht häufig vor, dass man von der Polizei angehalten wird. Am besten, man bleibt gelassen und freundlich und versucht als Ausländer nicht, den Polizisten Geld anzubieten. Auf „Korruption“ durch Ausländer reagieren die einheimischen Polizisten sehr empfindlich.
Verhalten
Marokko ist ein islamisches Land und man sollte den Erwartungen an Kleidung und Verhalten respektvoll begegnen. Besonders Frauen sollten sich konventionell kleiden, lange Haare nicht offen tragen und Schultern, Oberarme und Beine bedecken. Will man Einheimische fotografieren, muss man vorher um Erlaubnis fragen. Meist lassen sich sowohl Erwachsene als auch Kinder gern fotografieren, erwarten aber als kleine Gegenleistung etwa 5 Dirham oder ein kleines Geschenk. In den Hotels und Restaurants sind 10 % Bedienungszuschlag in der Rechnung enthalten. Zusätzlich sind etwa 10 % des Rechnungsbetrages als Trinkgeld üblich sowie für Gepäckträger 2 DH pro Gepäckstück, Zimmermädchen im Hotel 30 DH pro Woche, Kameltreiber 30 DH pro Tag und Chauffeure und Führer etwa 100 DH pro Tag.


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